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Rechtliche Anforderungen an Barrierefreiheit im digitalen Raum

  • WCAG 2.2 sind internationale Standards für Barrierefreiheit
  • BITV 2.0 setzt die EU-Richtlinie in Deutschland um
  • EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet zur Barrierefreiheit öffentlicher Websites und Apps
Rechtliche Anforderungen an Barrierefreiheit im digitalen Raum

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Weltweit gibt es Gesetze und Richtlinien, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Anforderungen und wie Sie diese erfüllen können.

WCAG 2.2 und internationale Standards

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sind international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit. Sie definieren, wie Webinhalte gestaltet sein müssen, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein. Die WCAG 2.2 baut auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit auf.

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
  • Bedienbarkeit: Benutzeroberflächen und Navigation müssen für alle bedienbar sein.
  • Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden zu können.

Beispiel für eine technische Umsetzung:

<img src='logo.png' alt='Firmenlogo'>

Dieses Code-Beispiel zeigt, wie ein Bild mit einem alternativen Text versehen wird, um die Wahrnehmbarkeit für Nutzer von Screenreadern zu gewährleisten.

BITV 2.0 in Deutschland

In Deutschland ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 die rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Sie setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in nationales Recht um und verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die BITV 2.0 orientiert sich eng an den WCAG 2.1, die Vorgänger der WCAG 2.2.

  • Anwendungsbereich: Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
  • Anforderungen: Die Verordnung fordert die Einhaltung der WCAG-Kriterien auf den Konformitätsstufen A und AA.

Ein Beispiel für die Umsetzung der BITV 2.0 ist die Bereitstellung von Untertiteln für Videos:

<video controls>
  <source src='video.mp4' type='video/mp4'>
  <track src='subtitles_de.vtt' kind='subtitles' srclang='de' label='Deutsch'>
</video>

Dieses Code-Beispiel zeigt, wie Untertitel in ein Video integriert werden, um die Zugänglichkeit für hörgeschädigte Nutzer zu erhöhen.

EU-Richtlinie 2016/2102

Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist ein weiterer wichtiger rechtlicher Rahmen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sicherzustellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sind.

  • Ziel: Die Richtlinie zielt darauf ab, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
  • Umsetzung: Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und regelmäßige Überprüfungen der Barrierefreiheit durchführen.

Ein Beispiel für die technische Umsetzung der EU-Richtlinie ist die Verwendung von ARIA-Labels zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webformularen:

<label for='name'>Name:</label>
<input id='name' type='text' aria-required='true'>

Dieses Code-Beispiel zeigt, wie ein Eingabefeld mit einem ARIA-Label versehen wird, um Nutzern von Screenreadern mitzuteilen, dass das Feld ausgefüllt werden muss.

Fazit

Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Durch die Umsetzung der WCAG 2.2, BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102 können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sind.

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